Vorsorge
Wer soll bei Krankheit oder im Alter für Sie entscheiden?
Im Ernstfall muss für Sie Hilfe und Pflege organisiert, Ihr Geld verwaltet und mit dem Arzt die medizinische Behandlung besprochen werden. Auch Ehepartner und nahe Angehörige dürfen einander nicht ohne weiteres rechtlich vertreten. Mit diesen Instrumenten können Sie vorsorgen:
Vorsorgevollmacht
Durch Vollmacht an eine Vertrauensperson können Sie eine rechtliche Betreuung vermeiden. Im Gegensatz zum Betreuer wird ein Bevollmächtigter in der Regel nicht vom Gericht kontrolliert.
Betreuungsverfügung
Statt eine Vollmacht zu erteilen, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Amtsgericht im Ernstfall zum Betreuer bestimmt und wie er Ihre Angelegenheiten regeln soll.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Anordnungen für Ihre medizinische Behandlung, die der Betreuer oder Bevollmächtigte und der behandelnde Arzt beachten müssen.
Das zeitlich befristete und inhaltlich begrenzte Ehegattenvertretungsrecht
ist neu seit 01.01.2023. Dabei können nicht getrennt lebende Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und damit zusammenhängenden Entscheidungen einander vertreten, wenn ein Arzt die Notwendigkeit der Vertretung bescheinigt.
Unser Betreuungsverein informiert zu Vorsorgemöglichkeiten:
- kompetente Entscheidungshilfen für Ihre persönliche Vorsorge
- Information über Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, Ehegattenvertretungsrecht
- Vorträge, Veranstaltungen und Informationsmaterial zu Vorsorgemöglichkeiten
- Beratung bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht im Einzelfall
- Beratung für Bevollmächtigte
Für Ihre Fragen stehen wir unter 089/54 41 58-0 gerne zur Verfügung!